MIETBEDINGUNGEN (AGB)
Allgemeine Mietbedingungen holz[t]raum, Saulgrub
Das Ferienhaus holz[t]raum wurde mit großer Hingabe und Feingefühl umgebaut und eingerichtet. Ein umsichtiger und respektvoller Umgang mit dem Wohnbereich, der Einrichtung und Ausstattung ist Vorraussetzung um das Ferienhaus in seiner Art und Qualität zur Zufriedenheit aller Gäste vermieten zu können.
Die nachfolgenden Mietbedingungen sollen Ihnen als Mieter und uns als Vermieter eine Sicherheit bieten. Bitte lesen Sie sich die Mietbedingungen aufmerksam durch und stellen Sie Ihre Fragen vor Ihrer Buchung.
Vertragsschluss/Mietbestätigung
Die Mietbestätigung Ihrer Buchungsanfrage bestätigt den zwischen Mieter und Vermieter geschlossenen Mietvertrag. Die Mietbestätigung erfolgt in der Regel per Mail. Der Mietvertrag ist verbindlich und wird auf Basis dieser Mietbedingungen geschlossen.
Das Ferienhaus holz[t]raum wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.
Zahlungsbedingungen
Eine Anzahlung von 30% ist bei Vertragsschluss fällig. Die Restzahlung ist 6 Wochen vor Mietbeginn zu leisten.
Beträgt der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Mietbeginn weniger als 6 Wochen, so ist der gesamte Mietpreis bei Vertragsabschluss zu zahlen.
Nebenkosten/Reinigung/Nutzung
In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (für Wäschepaket, Strom, Heizung, Wasser) enthalten.
Das Ferienhaus holz[t]raum ist während des Aufenthaltes vom Mieter sauber zu halten und ist in dem Zustand zurückzugeben, in dem es übernommen wurde. Das Haus ist in aufgeräumtem Zustand zu verlassen. Eine obligatorische Endreinigung wird durch den Vermieter durchgeführt und dem Mieter mit 80 Euro berechnet. Die Reinigung von Küchengeräten und -möbeln, starken Verschmutzungen des Fußbodens, bzw. der Glasflächen, und das Ausräumen der Spülmaschine ist nicht in der Endreinigung enthalten und wird je nach zusätzlichem Aufwand zusätzlich berechnet. Bei normaler Nutzung der Wohnung sollte dies nicht nötig sein.
Das Ferienhaus holz[†]raum ist ein Nichtraucherhaus, auch das Mitbringen von Haustieren ist leider nicht möglich. Bei Nichteinhaltung und dadurch verursachte Schäden werden Reinigungs- oder Renovierungsarbeiten in Rechnung gestellt.
Haftung für eventuelle Schäden
Das Ferienhaus holz[t]raum enthält ein Bad mit Dusche und WC, ein Gäste-WC, eine Küche mit Geschirr für 6 Personen, Spülmaschine, Kühlschrank mit Gefrierfach, Herd mit Cerankochfeld, Toaster, Wasserkocher, Brotschneidemaschine, im Keller Waschmaschine und Trockner. Bettdecken, Kissen, Bettwäsche und Handtücher sind im Preis inbegriffen.
Der Mieter übernimmt während der Mietdauer für alle Gegenstände, die im Haus vorhanden sind, die Haftung und ist für eventuell verursachte Schäden schadensersatzpflichtig. Im Schadensfall ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Vor der Abreise nicht angezeigte Schäden werden auf Kosten des Mieters behoben. Schäden, die während der Mietdauer entstanden sind, werden unverzüglich, jedoch vorbehaltlich üblicher Lieferzeiten, ausgebessert. Seitens des Vermieters ist keine Versicherung abgeschlossen worden, die während der Mietdauer dem Mieter und dessen persönlicher Habe Versicherungsschutz gewährt.
Kaution
Der Mieter und seine Begleitpersonen haften im vollen Umfang für die verursachten Schäden an der Wohnung und am Inventar. Eine Mietkaution in Höhe von 500 Euro wird erhoben. Der Vermieter verpflichtet sich, nachdem eine Kontrolle des Ferienhauses durchgeführt worden ist, die hinterlegte Kaution dem Mieter innerhalb von 10 Tagen nach Mietende zurückzuzahlen. Dabei werden gegebenenfalls durch den Kunden entstandene Schäden am Ferienhaus verrechnet und in Abzug gebracht.
An- und Abreise
Am Anreisetag stellt der Vermieter das Ferienhaus holz[t]raum dem Mieter ab 16.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung.
Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben.
Der Zugang zum Ferienhaus erfolgt dabei durch einen digitalen Türcode, der dem Mieter für den Zeitraum seines Aufenthaltes freigeschalten wird.
Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
• Rücktritt bis 10 Tage vor Beginn der Mietzeit: 70 % des Mietpreises
• Bei Nichtanreise/verspäteter Anreise oder Reiseabbruch: 100 % des Mietpreises
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.
Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
Höhere Gewalt
Der Mietvertrag kann seitens des Vermieters infolge des Eintreffens von Fällen höherer Gewalt oder sonstigen Umständen, die außerhalb des Einflusssphäre des Vermieters liegen, fristlos gekündigt werden.
Änderungen des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
Nutzungsvereinbarung über den WLAN Internetzugang
Im Ferienhaus holz[t]raum haben Sie Zugang zum Internet über ein WLAN-Netz. Die nachstehenden Vereinbarungen regeln dessen Nutzen im Sinne aller Beteiligten.
• Gestattung der Mitbenutzung eines WLAN Internetzuganges
Der Vermieter betreibt in seinem Ferienhaus holz[t]raum einen Internetzugang über einen WLAN Router. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung ist eine kostenfreie Serviceleistung und ist jederzeit widerruflich. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gastes ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
• Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt durch Eingabe von Benutzernamen und Passwort. Die Zugangsdaten (Benutzername sowie Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
• Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann.
Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gasts. Für Schäden am PC des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
• Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.
Er ist verpflichtet, bei Nutzung WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
• das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
• keine urheberrechtlieh geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
• die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
• keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
• das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Gast stellt den Vermieter des Ferienhaus holz[t]raum von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienhaus holz[t]raum auf diesen Umstand hin.
Streitigkeiten/Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.